Verwaltungsgerichtshof
25.01.1991
89/10/0021
GRS wie 2962/50 E 8. Oktober 1951 VwSlg 2263 A/1951 RS 2
Ärgernis liegt erst dann vor, wenn eine Handlung bei unbefangenen Menschen die lebhafte Empfindung des Unerlaubten und Schändlichen hervorzurufen geeignet ist.