Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.02.1990

Geschäftszahl

89/09/0140

Rechtssatz

AusfzF, ab wann eine Zustimmung zur Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten iSd Paragraph 9, Absatz 2, VStG angenommen werden kann.