Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.09.1991

Geschäftszahl

89/09/0030

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/06/06 90/09/0046 2

Stammrechtssatz

Für die Begründung eines Versorgungsanspruches ist nur die Wahrscheinlichkeit, nicht aber die bloße Möglichkeit einer Verursachung der Gewißheit gleichgestellt

(Hinweis E 18.2.1988, 87/09/0250).