Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.03.1992

Geschäftszahl

89/08/0360

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0322/80 E 17. Dezember 1982 RS 1

(hier: Unzulässigkeit mangels "Erlassung")

Stammrechtssatz

Die Berufung einer Partei gegen den ihr zwar nicht zugestellten, ihr jedoch seinem ganzen Inhalt nach zur Kenntnis gelangten und durch Zustellung an eine andere Partei erlassenen Bescheid der Unterbehörde ist zulässig (Hinweis E 19.11.1952, 0128/50, VwSlg 2728 A/1952, 25.10.1954, 1002/52, 15.3.1961, 2075/60, VwSlg 5522 A/1961, 31.1.1966, 0200/65, 16.10.1973, 0309/73).