Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.03.1992

Geschäftszahl

89/08/0360

Rechtssatz

Die Vorschreibung eines Beitragszuschlages nach Paragraph 113, ASVG setzt keinen Abspruch über Beitragspflicht und Beitragshöhe voraus.