Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.01.1991

Geschäftszahl

89/08/0358

Rechtssatz

Das betriebswirtschaftliche Interesse an einem möglichst hohen Umsatz allein läßt noch nicht darauf schließen, daß der Betriebsinhaber zur - auch nur allfälligen - Erteilung von Weisungen betreffend den Einsatz der Betriebsmittel berechtigt ist (hier: Botendienstfahrer).