Verwaltungsgerichtshof
22.01.1991
89/08/0358
Das betriebswirtschaftliche Interesse an einem möglichst hohen Umsatz allein läßt noch nicht darauf schließen, daß der Betriebsinhaber zur - auch nur allfälligen - Erteilung von Weisungen betreffend den Einsatz der Betriebsmittel berechtigt ist (hier: Botendienstfahrer).