Verwaltungsgerichtshof
22.01.1991
89/08/0350
GRS wie VwGH E 1991/01/22 89/08/0349 7
Ein Beschäftigungsverhältnis iSd Paragraph 4, Absatz 2, ASVG liegt nicht schon deshalb vor, weil jemand "keine anderen der Verwertung am Arbeitsmarkt fähigen Güter als seine Arbeitseignung und seine Arbeitszeit" besitzt.