Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.01.1991

Geschäftszahl

89/08/0350

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/01/22 89/08/0349 6

Stammrechtssatz

Wer meint, wegen der kurzen Zeiträume der Beschäftigung könne nicht von wirtschaftlicher Abhängigkeit gesprochen werden, verkennt den Begriff derselben.