Verwaltungsgerichtshof
22.01.1991
89/08/0350
GRS wie VwGH E 1991/01/22 89/08/0349 2
Daß durch die Beschäftigung nur ein geringer Teil der dem Beschäftigten an sich zur Verfügung stehenden Zeit in Anspruch genommen wird, schließt seine persönliche Abhängigkeit nicht von vornherein aus.