Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.01.1991

Geschäftszahl

89/08/0349

Rechtssatz

Die wöchentliche Abrechnungsverpflichtung, die zur Überprüfung der Provisionsgrundlagen dient, kann nicht als Kontrollrecht in bezug auf arbeitsbezogenes Verhalten gedeutet werden.