Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.01.1991

Geschäftszahl

89/08/0349

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/08/0070 E 23. Mai 1985 VwSlg 11778 A/1985 RS 5 (hier: Botendienstfahrer)

Stammrechtssatz

Eine Berechtigung, die übernommene Arbeitspflicht generell durch Dritte vornehmen zu lassen oder sich ohne weitere Verständigung des Vertragspartners zur Verrichtung der bedungenen Arbeitsleistung einer Hilfskraft zu bedienen, schlösse nach der Rechtsprechung des VwGH (Hinweis auf E vom 19.3.1984, 82/08/0154) die persönliche Abhängigkeit wegen der dadurch fehlenden Ausschaltung der Bestimmungsfreiheit des Verpflichteten aus.