Verwaltungsgerichtshof
16.04.1991
89/08/0337
Auf die inhaltliche Richtigkeit einer an sich zur Unterbrechung der Verjährung geeigneten Bescheides (hier: nach Paragraph 410, Absatz eins, Ziffer 4, ASVG) kommt es bei derselben nicht an (Hinweis E 26.9.1980, 3343/79).