Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.04.1991

Geschäftszahl

89/08/0337

Rechtssatz

Auf die inhaltliche Richtigkeit einer an sich zur Unterbrechung der Verjährung geeigneten Bescheides (hier: nach Paragraph 410, Absatz eins, Ziffer 4, ASVG) kommt es bei derselben nicht an (Hinweis E 26.9.1980, 3343/79).