Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.03.1991

Geschäftszahl

89/08/0332

Rechtssatz

Ist der Bescheid der einen Behörde noch nicht rechtskräftig, so ist die andere Behörde nicht daran gebunden, sondern in der Lage, die Vorfrage iSd Paragraph 38, AVG eigenständig zu lösen (Hinweis E 24.11.1987, 87/11/0154).