Verwaltungsgerichtshof
05.03.1991
89/08/0332
Ist der Bescheid der einen Behörde noch nicht rechtskräftig, so ist die andere Behörde nicht daran gebunden, sondern in der Lage, die Vorfrage iSd Paragraph 38, AVG eigenständig zu lösen (Hinweis E 24.11.1987, 87/11/0154).