Verwaltungsgerichtshof
19.06.1990
89/08/0326
GRS wie 86/08/0011 E 29. Jänner 1987 RS 4
Ohne Feststellung von Art und Ausmaß lässt sich nicht beurteilen, ob eine Beschäftigung als "Hausmeister" in einem Verhältnis " persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen Entgelt" erfolgt ist.