Verwaltungsgerichtshof
19.06.1990
89/08/0326
Für die Beurteilung der regelmäßigen Beschäftigung einer Person im Betrieb eines nahen Angehörigen ist die Frage von Bedeutung, ob das Beschäftigungsverhältnis auf einer ausdrücklichen oder schlüssigen dienstvertraglichen Vereinbarung oder auf einer familienrechtlichen Mitarbeitsverpflichtung beruht. Daher hängt die Versicherungspflicht ua davon ab, ob die Tätigkeit in einem Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit - ähnlich einem familienfremden Dienstnehmer - ausgeübt wird, und zufolge einer ausdrücklichen oder schlüssigen Vereinbarung für diese Tätigkeit ein Entgeltanspruch besteht (Hinweis E 15.3.1974, 1479/73, VwSlg 8576 A/1974)