Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.06.1990

Geschäftszahl

89/08/0326

Rechtssatz

Ein Minderheitseigentümer einer Eigentumswohnung kann als Hausbesorger zu allen Miteigentümern in einem versicherungspflichtigen Dienstverhältnis stehen, weil ihm kein maßgebender Einfluß auf die Verwaltung zusteht (Hinweis E 14.11.1980, 1598/78).