Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.03.1991

Geschäftszahl

89/08/0321

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/09/20 86/07/0191 3

Stammrechtssatz

Der VwGH hat wesentliche Mängel des Verwaltungsverfahrens auch ohne Antrag in der Beschwerde wahrzunehmen.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

89/08/0322