Verwaltungsgerichtshof
19.03.1991
89/08/0321
GRS wie VwGH E 1990/09/20 86/07/0191 3
Der VwGH hat wesentliche Mängel des Verwaltungsverfahrens auch ohne Antrag in der Beschwerde wahrzunehmen.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/08/0322