Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.07.1991

Geschäftszahl

89/08/0310

Rechtssatz

Die sportliche Betätigung des Mitgliedes eines Sportvereins in einem Mannschaftssport im Rahmen des Vereines begründet nicht notwendig ein Beschäftigungsverhältnis zum Verein als Dienstgeber iSd Paragraph 35, Absatz eins, ASVG. Es kann sich dabei aber auch um ein Arbeitsverhältnis iSd Paragraph 1151, ABGB (Hinweis: Schrammel in RdA 1981, 232 - Entscheidungsbesprechung) ebenso wie ein Beschäftigungsverhältnis handeln, wenn die Sportausübung im konkreten Fall als Mittel zum Gelderwerb eingesetzt und in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübt wird (Hinweis: Scholz in SozSi 1988, 237).