Verwaltungsgerichtshof
22.01.1991
89/08/0289
Die Frage, ob der Beschäftigte zum Betriebsinhaber in einem Verhältnis gem Paragraph 4, Absatz 2, ASVG steht, ist von jener zu trennen, auf wessen Rechnung der Betrieb geführt wird; letztere Frage ist für erstere nur zur Umschreibung der Person des Dienstgebers iSd Paragraph 35, Absatz eins, ASVG von Bedeutung.