Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.01.1991

Geschäftszahl

89/08/0289

Rechtssatz

Die Frage, ob der Beschäftigte zum Betriebsinhaber in einem Verhältnis gem Paragraph 4, Absatz 2, ASVG steht, ist von jener zu trennen, auf wessen Rechnung der Betrieb geführt wird; letztere Frage ist für erstere nur zur Umschreibung der Person des Dienstgebers iSd Paragraph 35, Absatz eins, ASVG von Bedeutung.