Verwaltungsgerichtshof
16.10.1990
89/08/0286
GRS wie 88/08/0285 E 12. Dezember 1989 RS 4
Die Angaben, die der Antragsteller im Antrag um Zuerkennung von Arbeitslosengeld macht, müssen die Behörde in die Lage versetzen zu beurteilen, ob die Leistung zusteht.