Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.11.1991

Geschäftszahl

89/08/0262

Rechtssatz

Das Zustandekommen eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ist grundsätzlich von vertraglichen Vereinbarungen, aber auch einseitigen Erklärungen unabhängig (hier: zur Frage der Dienstgebereigenschaft eines Landes - Bundeslandes - gegenüber Arbeitern, die bei Bauvorhaben von Bringungsgemeinschaften eingesetzt sind).