Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.03.1990

Geschäftszahl

89/08/0217

Rechtssatz

Ausf zum erforderlichen Mindestmaß für die Behauptungs- und Beweislast eines Haftungspflichtigen im sozialversicherungsrechtlichen Haftungsverfahren hins jener Gründe, die die Erfüllung der Verpflichtung unmöglich machten.