Verwaltungsgerichtshof
13.03.1990
89/08/0217
Ausf zum erforderlichen Mindestmaß für die Behauptungs- und Beweislast eines Haftungspflichtigen im sozialversicherungsrechtlichen Haftungsverfahren hins jener Gründe, die die Erfüllung der Verpflichtung unmöglich machten.