Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.03.1990

Geschäftszahl

89/08/0198

Rechtssatz

Macht der Bf Verfahrensmängel gem Paragraph 42, Absatz 2, Ziffer 3, Litera c, VwGG geltend, so hat er in seinen Beschwerdeausführungen darzulegen, inwieweit andernfalls ein anderes Ergebnis des Verwaltungsverfahrens hätte ermöglicht werden können.