Verwaltungsgerichtshof
13.03.1990
89/08/0198
Die Verjährungsfrist des Paragraph 68, Absatz 2, ASVG wird gegenüber der gemeinschuldnerischen Gesellschaft durch Einbringungsmaßnahmen, gegenüber dem Geschäftsführer aber erst durch Erlassung des die Haftung geltend machenden Bescheides unterbrochen (Hinweis E 15.12.1988, 88/08/0252).