Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.04.1991

Geschäftszahl

89/08/0188

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/03/19 90/08/0139 9

Stammrechtssatz

Für den Träger des Interesses, das für die Schaffung einer Norm maßgebend war, streitet im Rechtsstaat eine Vermutung für seine Befugnis zur Rechtsverfolgung

(Hinweis E 14.10.1976, 722/76, VwSlg 9151 A/1976).