Verwaltungsgerichtshof
30.04.1991
89/08/0188
GRS wie VwGH E 1991/03/19 90/08/0139 6
Im Hinblick auf den in den Verwaltungsverfahrensgesetzen institutionalisierten, mit einer Reihe von Rechtsschutzgarantien für die Partei ausgestatteten Rechtserzeugungsvorgang ist bei einem Verwaltungsakt im Zweifel von einem Bescheid als dem rechtsschutzfreundlicheren Rechtssetzungsinstrument auszugehen
(Hinweis Aichlreiter, Österreichisches Verordnungsrecht 1, 151).