Verwaltungsgerichtshof
30.04.1991
89/08/0188
GRS wie VwGH E 1991/03/19 90/08/0139 4
Die Festsetzung des Verteilungsschlüssels gem Paragraph 73, ASVG ist ein Bescheid, weil ihr keine über den konkreten Einzelfall (Verteilung der Beiträge im Verhältnis der - dem jeweils örtlich zuständigen Krankenversicherungsträger zugeordneten - Pensionslasten für ein bestimmtes Kalenderjahr) und über den bestimmten, im Verwaltungsakt erschöpfend umschriebenen Adressatenkreis hinausgehende Wirkung zukommt.