Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.04.1991

Geschäftszahl

89/08/0188

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/03/19 90/08/0139 4

Stammrechtssatz

Die Festsetzung des Verteilungsschlüssels gem Paragraph 73, ASVG ist ein Bescheid, weil ihr keine über den konkreten Einzelfall (Verteilung der Beiträge im Verhältnis der - dem jeweils örtlich zuständigen Krankenversicherungsträger zugeordneten - Pensionslasten für ein bestimmtes Kalenderjahr) und über den bestimmten, im Verwaltungsakt erschöpfend umschriebenen Adressatenkreis hinausgehende Wirkung zukommt.