Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.03.1991

Geschäftszahl

89/08/0186

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/03/05 89/08/0332 10

Stammrechtssatz

Ist der Bescheid der einen Behörde noch nicht rechtskräftig, so ist die andere Behörde nicht daran gebunden, sondern in der Lage, die Vorfrage iSd Paragraph 38, AVG eigenständig zu lösen (Hinweis E 24.11.1987, 87/11/0154).