Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.12.1990

Geschäftszahl

89/08/0165

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/08/0086 E 12. Februar 1982 RS 4

Stammrechtssatz

Für die Beurteilung der Geringfügigkeit einer Beschäftigung iSd Paragraph 5, Absatz 2, Litera b, ASVG unter dem Aspekt des gebührenden Entgelts sind jene Geld- und Sachbezüge iSd Paragraph 49, ASVG entscheidend, auf die der Beschäftigte im relevanten Zeitraum aus dem Beschäftigungsverhältnis Anspruch hatte oder die er darüber hinaus auf Grund dieses Verhältnisses erhalten hat.