Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.03.1991

Geschäftszahl

89/08/0147

Rechtssatz

Nur der Dienstnehmer, nicht aber der Dienstgeber kann die Feststellung beantragen, daß der Dienstnehmer nicht arbeiterkammerzugehörig sei (Hinweis E 14.5.1959, 1098/56, ArbSlg 7064).