Verwaltungsgerichtshof
05.03.1991
89/08/0147
Der Bescheid betreffend Beitragsnachverrechnung muß nicht entnehmen lassen, daß "der auferlegte Betrag, was die Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung und Pensionsversicherung anlangt, überhaupt richtig ausgemessen ist", noch "welche Beträge für welche Zeiträume nach Beitragspflichten des Dienstnehmers, des Dienstgebers und allenfalls noch Haftungen des Dienstgebers für Dienstnehmerbeiträge auferlegt wurden".