Verwaltungsgerichtshof
05.03.1991
89/08/0147
Maßnahme iSd Paragraph 68, Absatz eins, ASVG ist nicht erst eine "überprüfbare Bekanntgabe der einzelnen Beträge und Aufgliederung nach ihrer Qualifikation und Zuordnung in ihrer Funktion als Dienstnehmerschuldigkeit, als Dienstgeberschuldigkeit oder Haftung des Dienstgebers"; dies ist vielmehr schon das Ergebnis derartiger der Feststellung dienlichen Maßnahmen.