Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.02.1992

Geschäftszahl

89/08/0127

Rechtssatz

Die Frage der Gewinnbeteiligung eines Geschäftsführers einer GmbH ist für seine persönliche Abhängigkeit vollkommen unbeachtlich (hier: keine persönliche Abhängigkeit).