Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.02.1990

Geschäftszahl

89/08/0099

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/08/0118 E 20. Oktober 1988 RS 9

Stammrechtssatz

Personen, deren rechtliche Interessen im Hinblick auf den angefochtenen Bescheid mit denen des Beschwerdeführers gleich gelagert sind, können nicht als Mitbeteiligte dem Verfahren beigezogen werden (Hinweis auf E 26.6.1981, 81/08/0023). (hier:

Zurückweisung einer "Äußerung" eines Arbeitnehmers im Verfahren betreffend Sozialversicherungspflicht)