Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.02.1991

Geschäftszahl

89/08/0097

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/08/0033 E 24. Jänner 1985 VwSlg 11648 A/1985 RS 1

Stammrechtssatz

Der VwGH geht auf dem Boden seiner bisherigen Rechtsprechung zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung eines Beschäftigungsverhältnisses als Lehrbeauftragter nach dem HSchOrgG (Hinweis E 4.12.1957, 1836/56, VwSlg 4495 A/1957, und E 7.9.1979, 1104/77) auch für die Tätigkeit von Personen, die nach Paragraph 38, Absatz eins, Litera c, in Verbindung mit Absatz 4, des Universitäts-Organisationsgesetzes, mit der Abhaltung bestimmter Lehrveranstaltungen wissenschaftlichen Charakters (Lehrauftrag) - im Beschwerdefall mit einem remunerierten Lehrauftrag gemäß Paragraph 43, UOG - betraut wurden, davon aus, dass diesbezüglich ein Dienstverhältnis im Sinne des Paragraph 4, Absatz 2, ASVG begründet wird. Diese Rechtsauffassung liegt auch dem E des VfGH vom 1.7.1983, G 49/82, zu Grunde. Der letzte Satz im Paragraph 38, Absatz 4, UOG, wonach "ein Dienstverhältnis hiedurch nicht begründet wird", schließt die erwähnte sozialversicherungsrechtliche Qualifikation nicht aus.