Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.02.1991

Geschäftszahl

89/08/0097

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/12/18 85/08/0151 3

Stammrechtssatz

Mit Rücksicht auf die gem Paragraph 110, ASVG geltende sachliche Abgabenfreiheit kommt ein Ersatz von Stempelgebühren nicht in Betracht.