Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.02.1991

Geschäftszahl

89/08/0097

Rechtssatz

Der Anspruch auf Kollegiengeld allein macht aus der in Weisungsungebundenheit ausgeführten Ausübung der gesetzlich zustehenden Lehrberechtigung noch kein sozialversicherungsrechtliches Beschäftigungverhältnis.