Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.03.1990

Geschäftszahl

89/08/0047

Rechtssatz

Die Bezeichnung der belBeh mit "Amt der LReg" im Bescheidbeschwerdeverfahren stellt keinen Zurückweisungsgrund dar, wenn der der Beschwerde angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides entnommen werden kann, daß es sich dabei um einen Bescheid des LH handelt (Hinweis E VS 19.12.1984, 81/11/0119, VwSlg 11625 A/1984).