Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.02.1990

Geschäftszahl

89/08/0036

Rechtssatz

Kommt die Beh auf der Grundlage eines ärztlichen Sachverständigengutachtens zu dem Ergebnis, daß einem Versicherten jegliche Arbeitsfähigkeit fehlt, so erübrigt sich eine Vergleichsberechnung nach Paragraph 273, ASVG.