Verwaltungsgerichtshof
27.02.1990
89/08/0036
Kommt die Beh auf der Grundlage eines ärztlichen Sachverständigengutachtens zu dem Ergebnis, daß einem Versicherten jegliche Arbeitsfähigkeit fehlt, so erübrigt sich eine Vergleichsberechnung nach Paragraph 273, ASVG.