Verwaltungsgerichtshof
22.05.1990
89/08/0016
Ob aus den rechtsgeschäftlichen Handlungen iZm der Eröffnung des Betriebes des unter Sachwalterschaft gestellten Bf gesetzliche Schuldverhältnisse bereicherungsrechtlicher Art entstanden sind, ist für die Beurteilung der Frage, ob der Bf Dienstgeber iSd Paragraph 35, ASVG geworden ist, ohne Belang, weil das Entstehen gesetzlicher Schuldverhältnisse (auch wenn sie zu einem Entgeltanspruch von "Dienstnehmern" iSd Paragraph 1431 und Paragraph 1152, ABGB führen) nicht das Vorliegen der nach der Rechtsprechung unerläßlichen rechtlichen Einflußmöglichkeit bedeutet.