Verwaltungsgerichtshof
18.04.1989
89/08/0002
Der Nachweis der den Anforderungen des Paragraph 81, Absatz 6, AAV entsprechenden Ausbildung einer Person für die erste Hilfeleistung muss nicht schon im Zeitpunkt der Überprüfung des Betriebes durch das Arbeitsinspektorat erbracht werden.
ECLI:AT:VWGH:1989:1989080002.X01