Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.04.1989

Geschäftszahl

89/08/0002

Rechtssatz

Der Nachweis der den Anforderungen des Paragraph 81, Absatz 6, AAV entsprechenden Ausbildung einer Person für die erste Hilfeleistung muss nicht schon im Zeitpunkt der Überprüfung des Betriebes durch das Arbeitsinspektorat erbracht werden.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1989:1989080002.X01