Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.02.1990

Geschäftszahl

89/07/0189

Rechtssatz

Bloß wirtschaftliche Interessen berechtigen nicht zur Beschwerdeführung vor dem VwGH. (Hinweis auf E 12.7.1948, 126/48, VwSlg 495 A/1948).