Verwaltungsgerichtshof
11.12.1990
89/07/0186
Die Verpflichtung zur Vornahme von zur Vermeidung einer Gewässerverunreinigung erforderlichen Maßnahmen kann nach stRsp des VwGH mehrere Personen, und zwar durchaus auf verschiedenen Rechtsgründen beruhend, treffen (Hinweis E 4.4.1989, 88/07/0134).