Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.02.1992

Geschäftszahl

89/07/0077

Rechtssatz

Die Vorschriften des Paragraph 9, Absatz eins und des Paragraph 10, AgrVG schließen nicht aus, daß gem Paragraph 55, AVG (Paragraph eins, AgrVG) während des Verfahrens mittelbare Beweisaufnahmen und Erhebungen ua durch einzelne dazu bestimmte amtliche Organe vorgenommen werden, die der beauftragenden Beh zuzurechnen sind.