Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.09.1989

Geschäftszahl

89/07/0029

Rechtssatz

Eine beantragte wasserrechtliche Bewilligung kann nur erteilt werden, wenn sich der Bewilligungswerber mit dem Grundeigentümer über den beabsichtigten Eingriff und die dafür zu leistende Entschädigung geeinigt hat oder wenn ein entsprechendes Zwangsrecht begründet worden ist; ausgenommen die Fälle nach Paragraph 111, Absatz 4, WRG (Hinweis E 6.9.1976, 2197/75).