Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.12.1990

Geschäftszahl

89/07/0010

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0913/64 E 22. Juni 1965 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Fragerecht der Parteien an den Sachverständigen ist in den Verwaltungsverfahrensgesetzen nicht vorgesehen.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

89/07/0011