Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.09.1991

Geschäftszahl

89/06/0156

Rechtssatz

Sämtliche vor einer Behörde erster Instanz durchgeführten Verhandlungen dienen insgesamt der Schaffung der Entscheidungsgrundlage und sind daher als eine Einheit zu betrachten, mag auch formell eine Vertagung nicht erfolgt sein (Hinweis E 22.2.1983, 82/05/0140).