Verwaltungsgerichtshof
19.09.1991
89/06/0156
Sämtliche vor einer Behörde erster Instanz durchgeführten Verhandlungen dienen insgesamt der Schaffung der Entscheidungsgrundlage und sind daher als eine Einheit zu betrachten, mag auch formell eine Vertagung nicht erfolgt sein (Hinweis E 22.2.1983, 82/05/0140).