Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.09.1989

Geschäftszahl

89/06/0149

Rechtssatz

Einwendungen, die der Nachbar gegen die Erteilung einer Widmungsbewilligung bzw Baubewilligung erheben kann, sind in Paragraph 61, Absatz 2, Stmk BauO taxativ aufgezählt.