Einwendungen, die der Nachbar gegen die Erteilung einer Widmungsbewilligung bzw Baubewilligung erheben kann, sind in § 61 Abs 2 Stmk BauO taxativ aufgezählt.Einwendungen, die der Nachbar gegen die Erteilung einer Widmungsbewilligung bzw Baubewilligung erheben kann, sind in Paragraph 61, Absatz 2, Stmk BauO taxativ aufgezählt.