Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.01.1991

Geschäftszahl

89/06/0106

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1819/79 E 6. Juli 1981 VwSlg 10514 A/1981 RS 2

Stammrechtssatz

Auf die Einhaltung eines Flächenwidmungsplanes besteht kein subjektives öffentliches Nachbarrecht.