Verwaltungsgerichtshof
24.01.1991
89/06/0106
Einerseits besteht ungeachtet einer allfälligen Löschung eine GmbH weiter, solange ihr vermögenswerte Rechte (hier aus einer Baubewilligung) zukommen, andererseits kann auch der Grundeigentümer oder mit dessen Zustimmung eine andere Person die wem immer erteilte Baubewilligung ausnützen.