Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.01.1991

Geschäftszahl

89/06/0106

Rechtssatz

Einerseits besteht ungeachtet einer allfälligen Löschung eine GmbH weiter, solange ihr vermögenswerte Rechte (hier aus einer Baubewilligung) zukommen, andererseits kann auch der Grundeigentümer oder mit dessen Zustimmung eine andere Person die wem immer erteilte Baubewilligung ausnützen.